Einträge zum Thema ‘Digitalisierung’

Neues Gesetz zum Urheberrecht in der Wissenschaft (UrhWissG) ab 01.03.2018

Alles neu macht in diesem Fall der März:

Am 01.03.2018 tritt das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG) in Kraft und reformiert mit den §§ 60a-h die urheberrechtlichen Belange für Bildung und  Wissenschaft. . Das neue Gesetz soll die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für Forschung und Lehre vereinfachen.

Folgende Änderungen betreffen die Hochschulbibliothek und ihre Nutzer:

Elektronischer Semesterapparat (ESA)
Die Grundlage für elektronische Semesterapparate bildet § 60a des neuen UrhWissG.

Nach diesem Paragraphen darf Folgendes auf die E-Learning-Plattform eingestellt werden:

  • maximal 15% eines veröffentlichen Werkes (Buch)
  • Abbildungen
  • einzelne Beiträge aus Fachzeitschriften und wissenschaftlichen Zeitschriften
  • sonstige Werke geringen Umfangs (Texte bis 25 Seiten, Musik und Film bis 5 Minuten)
  • vergriffene Werke (seit zwei Jahren nicht mehr über den Fachhandel lieferbar)

Nicht erlaubt ist die Bereitstellung von

  • Artikeln aus Zeitungen und Zeitschriften die keine expliziten Fachzeitschriften sind (sogenannte Kioskzeitschriften)

Die Vorabprüfung, ob ein Lizenzangebot eines Verlages vorliegt, entfällt dabei mit der neuen Regelung.

Die Bibliothek bietet an, Dozenten bei der Erstellung eines elektronischen Semesterapparates zu unterstützen, indem sie die Texte digitalisiert und auf Wunsch in den entsprechenden Kurs der E-Learning-Plattform hochlädt.

Unproblematisch ist die Verlinkung in eLearning-Kursen auf ein von der FHWS lizenziertes oder frei verfügbares E-Book.

Elektronisches Semesterapparate dürfen nur für Lehrende und Teilnehmende der jeweiligen Veranstaltung zugänglich sein (passwortgeschützt) sowie für weitere Lehrende und Prüfende der FHWS.
Dritten ist ein Zugriff nur gestattet, soweit es der Präsentation des Unterrichts oder von Unterrichts- und Lernergebnissen an der Einrichtung dient.

Wissenschaftliche Forschung
§ 60c UrhG gestattet die Nutzung digitalisierter Werke in der Forschung. Für die nicht-kommerzielle wissenschaftliche Forschung dürfen bis zu 15% eines veröffentlichen Werkes, Abbildungen, einzelne Beiträge aus Fachzeitschriften und wissenschaftlichen Zeitschriften, sonstige Werke geringen Umfangs und vergriffene Werke einem bestimmten abgegrenzten Personenkreis für deren eigenen wissenschaftlichen Forschung vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden.
Für die eigene wissenschaftliche
Forschung dürfen bis zu 75% eines veröffentlichen Werkes vervielfältigt, aber nicht an Dritte weitergegeben werden.

Für die Nutzung nach § 60a und § 60c genügt laut § 60h  eine Pauschalvergütung, Ein Rahmenvertrag dazu muss noch zwischen der Kultusministerkonferenz (KMK) und der VG Wort ausgehandelt werden.

Ausführliche Informationen zur Auswirkungen des UrhWissG auf die Hochschullehre bietet das FAQ Urheberrecht von Professor Dr. Achim Förster. / Sn, Sr

 

Vorgestellt: die DDB

DDB? Hinter diesem Kürzel versteckt sich keine neue Castingshow a la „Deutschlands dollste Bibliothekarin“, sondern eine neue Online-Plattform für alle interessierten Bürger.

„DDB“ das steht für die „Deutsche Digitale Bibliothek“.

Seit November 2012 ist die DDB nun online. Die Plattform will 30.000 deutsche Wissenschafts- und Kultureinrichtungen vernetzen, sie ist also quasi eine Metasuchmaschine für deutsches Kulturgut. Jeder kann in dem öffentlichen Bestand nach Büchern,

Deutsche-Digitale-Bibliothek

Filmen, Musik, Bildern, Noten oder anderen Archivalien suchen.

Ziel des Projekts ist es, national Kunst- und Kulturschätze zu demokratisieren und gleichzeitig zu schützen. Die Inhalte, wie zum Beispiel digitalisierte Bücher, lassen sich entweder direkt auf der Seite ansehen oder es wird auf das Angebot einer kooperierenden Institution verlinkt.

In Zukunft soll so zum Beispiel ein „virtuellen Museumsbummel“ durch 3D-Darstellung ermöglicht werden, heute kann man sich schon die Originalpartituren von Johann Sebastian Bach ansehen oder den Aufnahmen alter Schellackplatten mit Werken von Goethe lauschen.

Momentan ist die Bibliothek allerdings noch im Aufbau, die Regale müssen also weiter gefüllt werden. Deshalb ist zur Zeit auch nur eine Betaversion verfügbar.  Spaß bei der Suche und vor allem mit den Ergebnissen kann man aber jetzt schon haben. Ausprobieren!

 

http://www.youtube.com/watch?v=WjMiCtZwTCY

(sey)