Einträge zum Thema ‘Scanner’

Neues Gesetz zum Urheberrecht in der Wissenschaft (UrhWissG) ab 01.03.2018

Alles neu macht in diesem Fall der März:

Am 01.03.2018 tritt das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG) in Kraft und reformiert mit den §§ 60a-h die urheberrechtlichen Belange für Bildung und  Wissenschaft. . Das neue Gesetz soll die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für Forschung und Lehre vereinfachen.

Folgende Änderungen betreffen die Hochschulbibliothek und ihre Nutzer:

Elektronischer Semesterapparat (ESA)
Die Grundlage für elektronische Semesterapparate bildet § 60a des neuen UrhWissG.

Nach diesem Paragraphen darf Folgendes auf die E-Learning-Plattform eingestellt werden:

  • maximal 15% eines veröffentlichen Werkes (Buch)
  • Abbildungen
  • einzelne Beiträge aus Fachzeitschriften und wissenschaftlichen Zeitschriften
  • sonstige Werke geringen Umfangs (Texte bis 25 Seiten, Musik und Film bis 5 Minuten)
  • vergriffene Werke (seit zwei Jahren nicht mehr über den Fachhandel lieferbar)

Nicht erlaubt ist die Bereitstellung von

  • Artikeln aus Zeitungen und Zeitschriften die keine expliziten Fachzeitschriften sind (sogenannte Kioskzeitschriften)

Die Vorabprüfung, ob ein Lizenzangebot eines Verlages vorliegt, entfällt dabei mit der neuen Regelung.

Die Bibliothek bietet an, Dozenten bei der Erstellung eines elektronischen Semesterapparates zu unterstützen, indem sie die Texte digitalisiert und auf Wunsch in den entsprechenden Kurs der E-Learning-Plattform hochlädt.

Unproblematisch ist die Verlinkung in eLearning-Kursen auf ein von der FHWS lizenziertes oder frei verfügbares E-Book.

Elektronisches Semesterapparate dürfen nur für Lehrende und Teilnehmende der jeweiligen Veranstaltung zugänglich sein (passwortgeschützt) sowie für weitere Lehrende und Prüfende der FHWS.
Dritten ist ein Zugriff nur gestattet, soweit es der Präsentation des Unterrichts oder von Unterrichts- und Lernergebnissen an der Einrichtung dient.

Wissenschaftliche Forschung
§ 60c UrhG gestattet die Nutzung digitalisierter Werke in der Forschung. Für die nicht-kommerzielle wissenschaftliche Forschung dürfen bis zu 15% eines veröffentlichen Werkes, Abbildungen, einzelne Beiträge aus Fachzeitschriften und wissenschaftlichen Zeitschriften, sonstige Werke geringen Umfangs und vergriffene Werke einem bestimmten abgegrenzten Personenkreis für deren eigenen wissenschaftlichen Forschung vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden.
Für die eigene wissenschaftliche
Forschung dürfen bis zu 75% eines veröffentlichen Werkes vervielfältigt, aber nicht an Dritte weitergegeben werden.

Für die Nutzung nach § 60a und § 60c genügt laut § 60h  eine Pauschalvergütung, Ein Rahmenvertrag dazu muss noch zwischen der Kultusministerkonferenz (KMK) und der VG Wort ausgehandelt werden.

Ausführliche Informationen zur Auswirkungen des UrhWissG auf die Hochschullehre bietet das FAQ Urheberrecht von Professor Dr. Achim Förster. / Sn, Sr

 

WÜ: Neuer großformatiger Buchscanner

Sie benötigen dringend ein Kapitel aus einem Buch, das nur noch als Präsenzexemplar in der Bibliothek vorhanden ist? Kein Problem: ab sofort steht Ihnen auch im Würzburger Lesesaal ein großformatiger Aufsichtscanner zur Verfügung.

Mit dem Book2Net Spirit können farbige Scans bis zu einer Vorlagengröße von  A3+ (480 x 345 mm) bequem und kostenlos angefertigt werden. Das Gerät zeichnet sich durch eine einfache Bedienung und praktische Einstellungsopitonen, z.B. den Multipagescan, der mehrere Scans in einem Dokument zusammenfasst, aus.

Die Vorlagen werden für den Scanvorgang mit der zu scannenden Seite nach oben auf das Gerät gelegt. Durch die Aufsichttechnik werden sowohl die Bücher geschont als auch die Benutzung, durch simples Umblättern zwischen den einzelnen Scans, vereinfacht. Mehrere Buchseiten lassen sich so schnell und komfortabel nacheinander digitalisieren.

Die Scans können in den Formaten TIFF, PDF und JPEG auf USB-Sticks abgespeichert oder per E-Mail versendet werden.

Der Scanner steht ab sofort am hinteren Ende der PC-Arbeitsplätze im Würzburger Lesesaal. Bitte beachten Sie beim Scannen und Kopieren von Werken das deutsche Urheberrecht.

Falls Sie Fragen zu dem neuen Aufsichtscanner haben, können Sie sich gerne an das Bibliothekspersonal an der Ausleihtheke wenden/Sn

SW: Neuer Großformat-Buchscanner Bookeye 4

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Ab sofort steht den Bibliotheksbenutzern in Schweinfurt ein Großformt-Buchscanner (bis DIN A2) zur Verfügung.

Der „Bookeye“ erleichtert besonders das Scannen von Buchseiten, da die gebundene Vorlage aufgeschlagen auf eine Buchwippe gelegt werden kann und ein darüber angeordneter Zeilenscanner einscannt. So lassen sich auch mehrere Buchseiten schnell und komfortabel digitalisieren.

Das Ergebnis kann in den Formaten PDF, JPEG, PNM oder TIFF auf einem USB-Stick abgespeichert werden. Mit der Scan2Pad App können die Dateien auch direkt auf ein iPad oder ein Android-Tablet übertragen werden.

Bitte beachten Sie das Urheberrecht!

Viel Spaß beim Scannen wünscht Ihr Bibliotheksteam. /Rm